Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) Wiederholung
EUP Wiederkehrende Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4.1

Gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4 Abs. 1 sind alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Gefahren am Arbeitsplatz sowie über entsprechende Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Für Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) gilt dies in besonderem Maße, da sie elektrotechnische Arbeiten nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen dürfen.
Die wiederkehrende Unterweisung hat das Ziel, die Kenntnisse über Gefahren durch elektrischen Strom, die sicheren Arbeitsmethoden sowie die geltenden Schutzmaßnahmen aufzufrischen und sicherzustellen, dass die EuP ihre Aufgaben weiterhin sicher und rechtskonform ausführen kann.
Termine
08.08.2025 | weiter zur Anmeldung |
Unsere Lehrgänge finden in Präsenz statt.
Freitags 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Preis 450 Euro (1 Tag - 8UE)
Inhalte
- Grundlagen der Elektrosicherheit (z. B. Wirkungen des elektrischen Stroms, Gefährdungen)
- Maßnahmen zur Unfallverhütung (z. B. 5 Sicherheitsregeln)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Verhalten bei elektrischen Unfällen (z. B. Erste Hilfe, Not-Aus)
- Änderungen in Normen, Vorschriften oder betrieblichen Abläufen
- Verantwortlichkeiten und Grenzen der Tätigkeit als EuP
Hinweis: Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren und von der unterwiesenen Person zu unterschreiben. Nur bei regelmäßig aktualisierter Unterweisung behält die EuP ihre Berechtigung zur Ausführung elektrotechnischer Tätigkeiten.
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen oder telefonischen Beratungstermin:
Vertrieb & Beratung
Rocco Niltop
Tel: 0341 446 35 30
Mobil: 0170 7736437