IHK - Geprüfter Industriemeister Mechatronik

Geprüfte Industriemeister in der Fachrichtung Mechatronik sind qualifiziert, handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie konzipieren, installieren und warten mechatronische Systeme, planen Arbeitsabläufe und disponieren Personal und Material.

Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.

An der Schnittstelle zwischen der Produktion, Arbeitsvorbereitung und Verwaltung tragen Sie unter anderem die Verantwortung für die termin- und qualitätsgerechte Fertigstellung der Arbeitsaufträge.

Mit dieser Fortbildung empfehlen Sie sich als Führungskraft für die mittlere Managementebene in Unternehmen des Elektromaschinen- und Fahrzeugbaus bzw. Maschinen-, Anlagen-, und Werkzeugbaus oder auf Gebieten industrieller Prozesssteuerungseinrichtungen.

Termine Leipzig

Vollzeit

10.06.2025 bis 03.12.2025
Anmeldeschluss: 31.03.2025

19.06.2025 bis 03.12.2025
Anmeldeschluss: 31.05.2025

zur Anmeldung (mit ADA)

 

zur Anmeldung (ohne ADA)

Vollzeit

01.12.2025 bis 26.05.2026
Anmeldeschluss: 30.09.2025

10.12.2025 bis 26.05.2026
Anmeldeschluss: 30.11.2025

zur Anmeldung (mit ADA)

 

zur Anmeldung (ohne ADA)

Teilzeit

25.07.2025 bis 21.11.2026
Anmeldeschluss: 30.06.2025

25.07.2025 bis 21.011.2026
Anmeldeschluss: 30.06.2025

zur Anmeldung (mit ADA)

 

zur Anmeldung (ohne ADA)

Vollzeit, Mo - Fr von 08.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Berufsbegleitend, Fr von 13:30 Uhr bis 20:15 Uhr, Sa von 08:00 bis 15:00 Uhr Preis mit ADA-Modul: 6.340 Euro, Preis ohne ADA-Modul: 6.100 Euro

(1) Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Mechatronik / Geprüfte Industriemeisterin Mechatronik im Prüfungsteil„Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker / Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis

(2) Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Mechatronik / Geprüfte Industriemeisterin Mechatronik im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
  3. der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der AEVO

Die  Berufspraxis   soll  wesentliche  Bezüge  zu  den  Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters / einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.

1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftl. und technischer Gesetzmäßigkeiten

2. Handlungsspezifische Qualifikationen
2.1 Handlungsbereich "Technik"

  • Systemintegration
  • Technische Applikation
  • Kundenunterstützung und Service

2.2 Handlungsbereich "Organisation"

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

2.3 Handlungsbereich "Führung und Personal"

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

3. Berufs- und Arbeitspädagogik (gem. AEVO) Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG): Das Aufstiegs-Bafög ist ein gesetzlich geregeltes Fördermittel und unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Fachkräften. Es beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bei Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich Kosten für den Lebensunterhalt beantragt werden. mehr

Prämie für Meisterschüler aus Sachsen: Das Meisterbonus ist eine Prämie für Meisterschüler. Der Freistaat Sachsen fördert erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister mit 2.000 Euro. Das Meisterbonus unterliegt bestimmten Voraussetzungen. mehr

Bildungsgutschein: Dieser Kurs ist AZAV zertifiziert und förderbar über Bildungsgutschein.

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Vertrieb & Beratung
Rocco Niltop

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