AdA Ausbildereignung nach AEVO
Berufs- u. Arbeitspädagogische QualifizierungVollzeitkurs | 10.06.2025 - 18.06.2025 |
Vollzeitkurs | 01.12.2025 - 09.12.2025 |
Teilzeitkurs | 30.08.2025 - 25.10.2025 |
AdA Ausbildereignung nach AEVO steht für "Ausbildung der Ausbilder" gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in Deutschland.
AEVO (Ausbildereignungsverordnung) regelt die Anforderungen an Personen, die als Ausbilder tätig sein möchten.
Der AdA Ausbildereignungsschein ist eine Bescheinigung, die nach erfolgreicher Ausbildereignungsprüfung vergeben wird. Diese Prüfung stellt sicher, dass Ausbilder über die erforderlichen pädagogischen, didaktischen und fachlichen Kenntnisse verfügen, um Auszubildende kompetent anzuleiten.
Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus schriftlichen und praktischen Prüfungsbestandteilen. Um den Schein zu erhalten, müssen die Kandidaten nachweisen, dass sie Ausbildungsprozesse erfolgreich gestalten und Auszubildende fördern können.
Dieser Schein ist Voraussetzung, um in Deutschland als Ausbilder tätig zu sein und die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen, müssen mindestens einen qualifizierten Ausbilder gemäß AEVO anstellen.
Der Ausbilder ist im Betrieb der Ansprechpartner für die Auszubildenden und für die gesamte Ausbildung verantwortlich.
Vollzeit oder berufsbegleitend
Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bieten wir in klassischen Unterrichtsmodellen (Präsenzunterricht) in Vollzeit- und berufsbegleitenden Kursen an.
Vollzeitkurs: von 08.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Berufsbegleitender Kurs: von 08:00 bis 15:00 Uhr (in der Regel 10 Samstage)
Preis bei Anmeldung ab 01.01.2023: 580 Euro
Auszug aus der Prüfungsverordnung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden. Im schriftlichen Prüfungsteil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen oder telefonischen Beratungstermin:
Vertrieb & Beratung
Rocco Niltop
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